Rauchwarnmelder

Seit Januar 2015 müssen Bestandsbauten in Baden-Württemberg mit Rauchwarnmeldern ausgestattet werden!

Verkauf

Das Feuerlöscher Zentrum® bietet Ihnen mit Ei Electronics den europäischen Marktführer für Rauchwarnmelder mit mindestens 5 Jahren Gerätegarantie.
Bei einem Wartungsvertrag, der durch uns ausgeführt wird, auch 10 Jahre.

Technische Prüfung

Wir bietet Ihnen professionelle Prüfungen, Wartung und Instandhaltung von Rauchwarnmeldern, die ausschließlich durch qualifiziertes, geschultes Fachpersonal durchgeführt werden.
Die DIN 14676 fordert mindestens einmal im Jahr eine Überprüfung des Rauchwarnmelders vor Ort.
Diese jährliche Wartung umfasst eine Sichtprüfung auf eventuelle verschmutzungen und eine Funktionsprüfung der Rauchwarnmelder.
Nach der Anmeldung bei den Bewohnern begehen unsere Techniker alle Räume mit installierten Rauchwarnmeldern und führen eine
Sichtprüfung auf Verschmutzung und Beschädigung durch. Zu jedem geprüften Rauchwarnmelder wird eine gesetzlich vorgeschriebene
Dokumentation erstellt, damit Sie im Schadensfall auch gegenüber Ihrer Versicherung und Behörden auf der sicheren Seite sind.

Wir erstellen gerne für Sie ein individuelles Angebot!
Nehmen Sie einfach Kontakt mit uns auf.

Montageorte

„Rauchwarnmelder sind Lebensretter – und müssen deshalb im Falle eines Falles ihre Funktion zuverlässig erfüllen. Dafür ist sicherzustellen, dass diese korrekt installiert sind. Für die fachmännische Installation von Rauchwarnmeldern nach DIN 14676 ist ein Nachweis der Fachkompetenz der Dienstleistungserbringer vorgesehen, die die Planung, Installation und Instandhaltung von Rauchwarnmeldern durchführen. Bewohner sollten daher darauf achten, Rauchwarnmelder nur von einer speziell geschulten Fachkraft mit dem Zertifikat „Geprüfte Fachkraft für Rauchwarnmelder nach DIN 14676“ installieren zu lassen.“

Wir sind „geprüfte Fachkraft für Rauchwarnmelder nach DIN 14676“ und können Ihnen daher diesen Service bieten. Kontaktieren Sie uns einfach.

An welchen Stellen Rauchwarnmelder installiert werden müssen, um den vom Gesetzgeber in Baden-Württemberg geforderten Mindestschutz zu gewährleisten, unterscheidet sich je nach Bauweise von Haus oder Wohnung. In eingeschossigen Wohnungen gehört u.a der im Brandfall häufig genutzte Flur zur geforderten Mindestausstattung. In Gebäuden mit mehreren Stockwerken kommen die Hausflure einer jeden Etage hinzu. Für einen optimalen Schutz ist allerdings eine Ausstattung aller Räume empfehlenswert.

Montageorte in der Wohnung

– Der Gesetzgeber in Baden Württemberg fordert laut LBO Paragraph § 15 Abs. 7 „Aufenthaltsräume, in denen bestimmungsgemäß Personen schlafen, sowie Rettungswege von solchen Aufenthaltsräumen in der selben Nutzungseinheit“ mit Rauchwarnmeldern auszustatten. Die DIN 14676 ist zum Paragraph § 15 Abs. 7 die „anerkannte Regel der Technik“. Diese „anerkannte Regel der Technik“ sagt dem Installateur, der eine geprüfte Fachkraft für Rauchwarnmeldern ist, wo genau und welche Anzahl von Rauchwarnmeldern installiert werden müssen.

Montageorte im Haus

– In einer Nutzungseinheit (Wohnung) mit mehreren Stockwerken kommt zur gesetzlich geforderten Grundausstattung mindestens ein Rauchmelder pro Etagenflur hinzu. In größeren Häusern ist es ratsam die Rauchwarnmelder zu vernetzen, um die gesamte Wohnfläche abzusichern. Löst ein Rauchwarnmelder Alarm aus, aktiviert er alle angeschlossenen Rauchwarnmelder, die dann ebenfalls Alarm geben. So werden die Bewohner auch im Schlafzimmer geweckt, wenn der Rauchwarnmelder im Keller Rauch registriert.

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