Türen, Tore & Feststellanlagen

Unser Service

Unsere Leistungen:

Wartung und Instandhaltung von Feuer- und Rauchschutztüren sowie -toren

Wartung von Feststellanlagen gemäß DIN 14677

Kleinreparaturen und Mängelbeseitigung

Sprechen Sie uns an.


Rechtliche Grundlagen und Normen

Die Anforderungen an Betrieb, Wartung und Prüfung ergeben sich insbesondere aus folgenden Vorschriften:

Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV), § 3 und § 4
Arbeitsstätten müssen so betrieben werden, dass keine Gefährdung für Beschäftigte besteht

ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“
Brandschutzeinrichtungen müssen jederzeit funktionsfähig und nutzbar sein

Landesbauordnung Baden-Württemberg (LBO BW), § 3 und § 15
Bauliche Anlagen sind so anzuordnen, zu errichten und instand zu halten, dass Leben und Gesundheit nicht gefährdet werden und die Ausbreitung von Feuer und Rauch verhindert wird

DIN 14677 (Teile 1 und 2)
Instandhaltung von Feststellanlagen für Feuerschutzabschlüsse

DIBt-Richtlinie für Feststellanlagen
Anforderungen an Einbau, Betrieb, Prüfung und Instandhaltung

DIN EN 16034 / DIN 4102 / DIN 18095
Produkt- und Leistungsanforderungen an Feuer- und Rauchschutzabschlüsse

Betreiberpflichten

Der Betreiber (z. B. Eigentümer, Arbeitgeber oder verantwortliche Person) ist verpflichtet:

Brandschutzabschlüsse jederzeit funktionsfähig zu halten

Nur zugelassene und geprüfte Systeme zu betreiben

Mängel unverzüglich zu beseitigen

Prüf- und Wartungsintervalle einzuhalten

Dokumentationen ordnungsgemäß zu führen und aufzubewahren

Wichtig:
Das Blockieren oder Offenhalten von Brandschutztüren (z. B. durch Keile, Magnete ohne Zulassung oder Gegenstände) ist unzulässig und stellt einen Verstoß gegen Bauordnungs- und Arbeitsschutzrecht dar.

Prüf- und Wartungspflichten (Stand Technik)

Feststellanlagen:

Monatliche Sicht- und Funktionsprüfung durch den Betreiber

Jährliche Wartung durch eine fachkundige Person gemäß DIN 14677

Zusätzliche Prüfung nach Änderungen oder Instandsetzungen


Feuer- und Rauchschutztüren ohne Feststellanlage:

Regelmäßige Kontrolle im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht

Empfehlung: mindestens jährliche Wartung gemäß anerkanntem Stand der Technik und Herstellervorgaben

Wartungsumfang

Die Wartung erfolgt gemäß DIN 14677, DIBt-Richtlinie und Herstellervorgaben und umfasst u. a.:

Prüfung der Selbstschließfunktion

Kontrolle von Türschließern, Bändern und Schlössern

Überprüfung von Dichtungen, Spaltmaßen und Türblattzustand

Funktionsprüfung der Feststellanlage inklusive Rauchauslösung

Kontrolle elektrischer Komponenten und Spannungsversorgung

Reinigung, Justierung und Nachstellung aller relevanten Bauteile

Bewertung der Betriebssicherheit und Dokumentation von Mängeln

Dokumentationspflicht

Alle durchgeführten Prüfungen und Wartungen sind gemäß DIN 14677 und DIBt-Richtlinie zu dokumentieren:

Datum, Art und Umfang der Prüfung

Ergebnis und festgestellte Mängel

Durchgeführte Maßnahmen

Die Dokumentation ist vom Betreiber aufzubewahren und dient:

als Nachweis gegenüber Behörden

zur rechtlichen Absicherung

als Grundlage für Versicherungsleistungen im Schadensfall

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