Aussonderung alter Feuerlöscher – Aktualisierte Rechtslage & Empfehlungen (2026)
Rechtsgrundlage
Feuerlöscher sind Druckgeräte und unterliegen der europäischen Druckgeräterichtlinie (DGRL) 2014/68/EU (ersetzt seit 2016 die alte 97/23/EG) sowie dem Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) mit der EU-Produktsicherheitsverordnung (GPSR) 2023/988 (seit 13.12.2024 gültig).
Maximale Nutzungsdauer (Herstellerempfehlungen)
Bei normaler Beanspruchung empfehlen die meisten Hersteller folgende Fristen:
Feuerlöscher-Typ und maximale Nutzungsdauer:
Pulver-, Wasser-, Schaum-Dauerdrucklöscher = 20 Jahre
Pulver-, Wasser-, Schaum-Aufladelöscher = 20-25 Jahre
CO₂-Feuerlöscher = 25 Jahre
Einige Hersteller (z. B. Gloria) empfehlen Aufladelöscher bereits nach 20 Jahren. Bei schlechten Bedingungen oder überhöhter Abnutzung muss die Frist verkürzt werden.
Warum begrenzte Nutzungsdauer?
Feuerlöscher stehen ständig oder im Einsatzfall unter erhöhtem Betriebsdruck. Natürliche Umweltbelastungen und mechanische Einwirkungen führen zu altersbedingter Materialermüdung. Überalterte Feuerlöscher können beim Einsatz versagen oder im Extremfall explodieren – mit erheblichen Unfallfolgen oder Todesfällen.
Wartungspflicht
Die regelmäßige Instandhaltung ist unverzichtbar für den sicheren Betrieb:
Wartungsintervall: längstens alle 24 Monate durch ausgebildeten Sachkundigen
Maßgebende Norm: DIN 14 406 Teil 4
Befähigte Person: nach TRBS 1203 und Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
Haftung der Beteiligten
Hersteller
Unterliegt § 823 Abs. 1 BGB (Verkehrssicherungspflicht) und § 3 Produkthaftungsgesetz (Instruktionspflicht)
Muss in der Betriebsanleitung auf die maximale Lebensdauer hinweisen
Produkthaftung/Gewährleistung: nach 20–25 Jahren abgelaufen
Muss auf Gefahren bei Überschreitung der Lebensdauer hinweisen und Austausch dringend empfehlen
Wartungsdienst / Sachkundiger
Muss Hersteller-Instandhaltungsanweisungen priorisieren (DIN 14 406 Teil 4)
Ist weisungsunabhängig und am Stand von Wissenschaft und Technik zu orientieren
Bei Überschreitung der Lebensdauer berechtigt und verpflichtet, Prüfplakette zu verweigern (§ 12 Abs. 3, 5; § 15, 17 BetrSichV)
Erteilt trotzdem Plakette → hohes persönliches Risiko: zivil- + strafrechtliche Haftung bei Versagen
Betreiber / Unternehmer
Nach BetrSichV: Pflicht zur Gewährleistung der Funktionssicherheit
Arbeitsrechtliche Verpflichtung zum Schutz der Mitarbeiter
Handeln auf eigenes Risiko bei Weiterbetrieb trotz Herstellerhinweis und Verweigerung des Instandhaltungsnachweises
Haftet persönlich für Schäden durch veraltete Feuerlöscher
Kann sich durch Bestellung Dritter nicht von Eigenhaftung entlasten (strafrechtlich)
Fazit
Der Einsatz überalterter Feuerlöscher birgt für Betreiber erhebliche haftungsrechtliche Risiken.
Aus Sicherheitsgründen empfehlen alle Hersteller:
Wartungs- und Instandhaltungsintervalle (alle 2 Jahre) einhalten
Dauerdrucklöscher nach 20 Jahren aussondern
Alle anderen tragbaren Feuerlöscher nach 20–25 Jahren aussondern
Schreiben sie uns eine Nachricht über unser Kontaktformular oder rufen Sie uns an.
| Cookie | Dauer | Beschreibung |
|---|---|---|
| cookielawinfo-checkbox-analytics | 11 months | This cookie is set by GDPR Cookie Consent plugin. The cookie is used to store the user consent for the cookies in the category "Analytics". |
| cookielawinfo-checkbox-functional | 11 months | The cookie is set by GDPR cookie consent to record the user consent for the cookies in the category "Functional". |
| cookielawinfo-checkbox-necessary | 11 months | This cookie is set by GDPR Cookie Consent plugin. The cookies is used to store the user consent for the cookies in the category "Necessary". |
| cookielawinfo-checkbox-others | 11 months | This cookie is set by GDPR Cookie Consent plugin. The cookie is used to store the user consent for the cookies in the category "Other. |
| cookielawinfo-checkbox-performance | 11 months | This cookie is set by GDPR Cookie Consent plugin. The cookie is used to store the user consent for the cookies in the category "Performance". |
| viewed_cookie_policy | 11 months | The cookie is set by the GDPR Cookie Consent plugin and is used to store whether or not user has consented to the use of cookies. It does not store any personal data. |