Brandschutzhelfer Ausbildung

Unser Service

 

Nach DGUV 205-023
Auf interessanter und spannender Weise erlernen Sie in unserer Brandschutzhelferausbildung die
gesetzlichen Grundlagen und wichtige Kenntnisse zur Prävention im Brandschutz sowie im
praktischen Teil (Feuerlöschtraining) die Bekämpfung von Entstehungsbränden mit verschiedenen
Feuerlöschern (Löschmitteln) wie z.B. dem Wasserlöscher oder (CO²)-Kohlendioxidlöscher.

Ein Brand stellt für jedes Unternehmen eine ernste Gefährdung dar. Die Verantwortung für
die Beschäftigten, die Sicherung des Unternehmens und die öffentliche Sicherheit erfordern
eine angemessene Aufmerksamkeit für den Brandschutz.
Zum betrieblichen Brandschutz gehören eine regelmäßige Unterweisung aller Beschäftigten
und eine Ausbildung von Brandschutzhelfern.

Die Notwendigkeit von Brandschutzhelfern ergibt sich aus folgenden
Rechtsgrundlagen:

– Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG):
§ 10 Abs. 2 „Erste Hilfe und sonstige Notfallmaßnahmen“

– Unfallverhütungsvorschrift:
Brandschutzhelfer Ausbildung und Befähigung (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) Information 205-023)

– Technische Regeln für Arbeitsstätten (ASR):
ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“ Abschnitt 6.2 „

 

Ein großer Vorteil, wir führen die Ausbildung bei Ihnen im Betrieb durch.
Das heißt für Sie und Ihre Mittarbeiter, der kleinst mögliche betriebliche Arbeitsausfall. 

 

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