Unsere Leistungen:
Wartung und Instandhaltung von Feuer- und Rauchschutztüren sowie -toren
Wartung von Feststellanlagen gemäß DIN 14677
Kleinreparaturen und Mängelbeseitigung
Sprechen Sie uns an.
Rechtliche Grundlagen und Normen
Die Anforderungen an Betrieb, Wartung und Prüfung ergeben sich insbesondere aus folgenden Vorschriften:
Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV), § 3 und § 4
Arbeitsstätten müssen so betrieben werden, dass keine Gefährdung für Beschäftigte besteht
ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“
Brandschutzeinrichtungen müssen jederzeit funktionsfähig und nutzbar sein
Landesbauordnung Baden-Württemberg (LBO BW), § 3 und § 15
Bauliche Anlagen sind so anzuordnen, zu errichten und instand zu halten, dass Leben und Gesundheit nicht gefährdet werden und die Ausbreitung von Feuer und Rauch verhindert wird
DIN 14677 (Teile 1 und 2)
Instandhaltung von Feststellanlagen für Feuerschutzabschlüsse
DIBt-Richtlinie für Feststellanlagen
Anforderungen an Einbau, Betrieb, Prüfung und Instandhaltung
DIN EN 16034 / DIN 4102 / DIN 18095
Produkt- und Leistungsanforderungen an Feuer- und Rauchschutzabschlüsse
Betreiberpflichten
Der Betreiber (z. B. Eigentümer, Arbeitgeber oder verantwortliche Person) ist verpflichtet:
Brandschutzabschlüsse jederzeit funktionsfähig zu halten
Nur zugelassene und geprüfte Systeme zu betreiben
Mängel unverzüglich zu beseitigen
Prüf- und Wartungsintervalle einzuhalten
Dokumentationen ordnungsgemäß zu führen und aufzubewahren
Wichtig:
Das Blockieren oder Offenhalten von Brandschutztüren (z. B. durch Keile, Magnete ohne Zulassung oder Gegenstände) ist unzulässig und stellt einen Verstoß gegen Bauordnungs- und Arbeitsschutzrecht dar.
Prüf- und Wartungspflichten (Stand Technik)
Feststellanlagen:
Monatliche Sicht- und Funktionsprüfung durch den Betreiber
Jährliche Wartung durch eine fachkundige Person gemäß DIN 14677
Zusätzliche Prüfung nach Änderungen oder Instandsetzungen
Feuer- und Rauchschutztüren ohne Feststellanlage:
Regelmäßige Kontrolle im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht
Empfehlung: mindestens jährliche Wartung gemäß anerkanntem Stand der Technik und Herstellervorgaben
Wartungsumfang
Die Wartung erfolgt gemäß DIN 14677, DIBt-Richtlinie und Herstellervorgaben und umfasst u. a.:
Prüfung der Selbstschließfunktion
Kontrolle von Türschließern, Bändern und Schlössern
Überprüfung von Dichtungen, Spaltmaßen und Türblattzustand
Funktionsprüfung der Feststellanlage inklusive Rauchauslösung
Kontrolle elektrischer Komponenten und Spannungsversorgung
Reinigung, Justierung und Nachstellung aller relevanten Bauteile
Bewertung der Betriebssicherheit und Dokumentation von Mängeln
Dokumentationspflicht
Alle durchgeführten Prüfungen und Wartungen sind gemäß DIN 14677 und DIBt-Richtlinie zu dokumentieren:
Datum, Art und Umfang der Prüfung
Ergebnis und festgestellte Mängel
Durchgeführte Maßnahmen
Die Dokumentation ist vom Betreiber aufzubewahren und dient:
als Nachweis gegenüber Behörden
zur rechtlichen Absicherung
als Grundlage für Versicherungsleistungen im Schadensfall
Schreiben sie uns eine Nachricht über unser Kontaktformular oder rufen Sie uns an.
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