FZ Feuerlöscher Zentrum GmbH
Robert-Bosch-Straße 1/2
71691 Freiberg am Neckar
Vertreten durch den Geschäftsführer: Steve Deutscher
Amtsgericht Stuttgart, HRB 798902
Stand: März 2026
1. Geltungsbereich
1.1 Anwendungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Lieferungen und Leistungen der FZ Feuerlöscher Zentrum GmbH (nachfolgend „Auftragnehmer“ genannt) gegenüber Verbrauchern und Unternehmern (B2C und B2B), sofern nicht ausdrücklich abweichende Regelungen schriftlich vereinbart wurden.
1.2 Leistungsumfang
Der Geltungsbereich umfasst insbesondere:
Verkauf von Feuerlöschern und Brandschutzartikeln
Vermietung von Feuerlöschgeräten
Wartung und Prüfung von Feuerlöschern gemäß DIN 14406-4
Installation und Instandhaltung von Brandschutzeinrichtungen
Brandschutzberatung und Schulungen
Erstellung von Brandschutzkonzepten und Flucht- und Rettungsplänen
Durchführung von Brandschutzbegehungen
Mängelbeseitigung nach Brandschau
1.3 Ausschluss abweichender Bedingungen
Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Auftragnehmer hat ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
2. Vertragsschluss und Angebote
2.1 Angebote
Alle Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet. Technische Änderungen, Änderungen in Form, Farbe und/oder Gewicht bleiben vorbehalten, soweit sie der Verbesserung des Produktes dienen.
2.2 Vertragsschluss
Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch Ausführung der Leistung zustande. Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung.
2.3 Dokumentation
Bei Wartungs- und Prüfleistungen erhält der Auftraggeber nach Abschluss der Arbeiten eine Dokumentation mit Prüfprotokoll und Prüfplakette gemäß den geltenden Normen (DIN 14406-4, ASR A2.2).
3. Preise und Zahlungsbedingungen
3.1 Preise
Alle Preise verstehen sich in Euro zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Preise gelten ab Werk bzw. Geschäftssitz des Auftragnehmers. Kosten für Verpackung, Versand, Montage und eventuelle Zollgebühren werden gesondert berechnet, sofern nicht anders vereinbart.
3.2 Preisanpassungen
Bei Verträgen mit einer Laufzeit von mehr als vier Monaten zwischen Vertragsschluss und vereinbartem Liefertermin behält sich der Auftragnehmer Preisanpassungen vor, wenn sich die Kosten für Material, Löhne, Energie oder sonstige Kostenfaktoren erhöhen.
3.3 Zahlungsbedingungen
Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern nicht anders vereinbart. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz berechnet (bei Verbrauchern 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz gemäß § 288 BGB).
3.4 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht
Der Auftraggeber kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Auftraggeber nur zu, soweit sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
3.5 Mahnkosten
Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, eine Mahnkostenpauschale von 5,00 € pro Mahnung zu berechnen. Der Nachweis höherer Mahnkosten bleibt vorbehalten.
4. Lieferung und Leistungserbringung
4.1 Lieferfristen
Lieferfristen sind nur verbindlich, wenn sie vom Auftragnehmer schriftlich als verbindlich bestätigt wurden. Die Lieferfrist beginnt mit der Absendung der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor Klärung aller Ausführungsdetails und nicht vor Eingang einer vereinbarten Anzahlung.
4.2 Teillieferungen
Der Auftragnehmer ist zu Teillieferungen berechtigt, sofern dies dem Auftraggeber zumutbar ist.
4.3 Lieferverzug
Bei Lieferverzug kann der Auftraggeber nach erfolglosem Ablauf einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten. Schadensersatzansprüche wegen Lieferverzugs sind ausgeschlossen, soweit der Verzug nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.
4.4 Höhere Gewalt
Der Auftragnehmer haftet nicht für Unmöglichkeit der Lieferung oder für Lieferverzögerungen, soweit diese durch höhere Gewalt oder sonstige zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses nicht vorhersehbare Ereignisse (z.B. Betriebsstörungen aller Art, Schwierigkeiten in der Material- oder Energiebeschaffung, Transportverzögerungen, Streiks, rechtmäßige Aussperrungen, Mangel an Arbeitskräften, Energie oder Rohstoffen, Schwierigkeiten bei der Beschaffung von notwendigen behördlichen Genehmigungen, behördliche Maßnahmen oder die ausbleibende, nicht richtige oder nicht rechtzeitige Belieferung durch Lieferanten) verursacht worden sind.
4.5 Terminvereinbarungen für Dienstleistungen
Termine für Wartungs-, Prüf- und Installationsarbeiten werden nach Möglichkeit eingehalten. Der Auftraggeber wird über eventuelle Terminverschiebungen rechtzeitig informiert. Ein Anspruch auf einen bestimmten Termin besteht nicht, es sei denn, dies wurde ausdrücklich schriftlich vereinbart.
5. Gefahrübergang und Versand
5.1 Gefahrübergang
Die Gefahr geht auf den Auftraggeber über, sobald die Ware dem Spediteur, Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert ist. Dies gilt auch dann, wenn der Auftragnehmer die Versandkosten übernommen hat.
5.2 Versandschäden
Der Auftraggeber hat eingegangene Ware sofort bei der Übernahme auf sichtbare Transportschäden zu untersuchen und diese gegebenenfalls unverzüglich dem Spediteur und dem Auftragnehmer schriftlich anzuzeigen.
5.3 Versandart und Verpackung
Versandart und Verpackung bleiben dem Auftragnehmer vorbehalten, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Der Auftragnehmer ist jedoch verpflichtet, Versandart und Verpackung so zu wählen, dass Transportschäden nach Möglichkeit vermieden werden.
6. Eigentumsvorbehalt
6.1 Einfacher Eigentumsvorbehalt
Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus der Geschäftsbeziehung Eigentum des Auftragnehmers. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln.
6.2 Verarbeitung
Bei Verarbeitung der Vorbehaltsware durch den Auftraggeber wird vereinbart, dass die Verarbeitung im Namen und für Rechnung des Auftragnehmers erfolgt. Der Auftraggeber verwahrt die durch Verarbeitung entstandenen Gegenstände für den Auftragnehmer.
6.3 Verfügungsbeschränkungen
Der Auftraggeber darf die Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsgang weiterveräußern. Eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung ist nicht gestattet. Bei Pfändung durch Dritte hat der Auftraggeber den Auftragnehmer unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen.
7. Gewährleistung
7.1 Gewährleistungsfristen
Für gelieferte Waren gelten die gesetzlichen Gewährleistungsfristen gemäß § 438 BGB (24 Monate ab Ablieferung). Für werkvertragliche Leistungen (Wartung, Prüfung, Installation) gelten die Fristen des § 634a BGB (24 Monate ab Abnahme). Gegenüber Unternehmern wird die Gewährleistungsfrist auf 12 Monate verkürzt, sofern gesetzlich zulässig.
7.2 Mängelrüge
Offensichtliche Mängel sind vom Auftraggeber innerhalb von 7 Werktagen nach Ablieferung bzw. Leistungserbringung schriftlich zu rügen. Verdeckte Mängel sind innerhalb von 7 Werktagen nach Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Bei verspäteter Mängelanzeige ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen.
7.3 Nacherfüllung
Bei berechtigten Mängelrügen ist der Auftragnehmer nach seiner Wahl zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung berechtigt. Schlägt die Nacherfüllung fehl oder ist sie dem Auftragnehmer nicht zumutbar, kann der Auftraggeber nach seiner Wahl Minderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.
7.4 Ausschluss
Die Gewährleistung entfällt bei:
Unsachgemäßer Behandlung, Lagerung oder Installation
Natürlicher Abnutzung oder Verschleiß
Nichtbeachtung der Bedienungs- und Wartungsvorschriften
Änderungen oder Reparaturen durch den Auftraggeber oder Dritte ohne vorherige Zustimmung des Auftragnehmers
Verwendung ungeeigneter Betriebsmittel oder Ersatzteile
7.5 Rückgabe und Rücksendung
Beanstandete Ware ist vom Auftraggeber auf seine Kosten an den Auftragnehmer zurückzusenden, sofern sich die Beanstandung als berechtigt erweist, werden die Versandkosten erstattet.
8. Haftung
8.1 Haftungsumfang
Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Auftragnehmers oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
8.2 Haftung bei leichter Fahrlässigkeit
Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Auftragnehmer der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.
8.3 Haftungsausschluss
Im Übrigen ist die Haftung des Auftragnehmers ausgeschlossen, insbesondere für Folgeschäden, mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen den Auftraggeber.
8.4 Produkthaftung
Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
8.5 Verjährung
Schadensersatzansprüche verjähren nach den gesetzlichen Fristen. Ansprüche aus unerlaubter Handlung verjähren bei leichter Fahrlässigkeit in 3 Jahren ab Kenntnis von Schaden und Schädiger.
9. Wartung und Prüfung von Feuerlöschern
9.1 Gesetzliche Grundlagen
Die Wartung und Prüfung erfolgt gemäß den gültigen gesetzlichen Vorschriften und technischen Normen, insbesondere:
DIN 14406-4 (Tragbare Feuerlöscher – Instandhaltung)
DIN EN 3 (Tragbare Feuerlöscher)
ASR A2.2 (Maßnahmen gegen Brände)
Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)
Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
9.2 Wartungsintervalle
Feuerlöscher sind gemäß DIN 14406-4 spätestens alle 24 Monate (2 Jahre) durch einen Sachkundigen zu warten. Der Auftragnehmer weist den Auftraggeber auf die Einhaltung dieser Fristen hin.
9.3 Durchführung der Wartung
Die Wartung umfasst:
Sicht- und Funktionsprüfung aller Bauteile
Prüfung des Löschmittels auf Menge und Beschaffenheit
Prüfung des Treibmittels bzw. der Treibmittelpatrone
Dichtigkeitsprüfung
Instandsetzung festgestellter Mängel
Anbringung einer Prüfplakette mit Angabe des nächsten Prüftermins
Erstellung eines Prüfprotokolls
9.4 Nicht prüfbare Geräte
Sind Feuerlöscher aufgrund mangelnder Wartung, Beschädigung oder Alterung nicht mehr prüfbar oder wirtschaftlich instand zu setzen, informiert der Auftragnehmer den Auftraggeber unverzüglich. Die Entsorgung erfolgt nach Abstimmung mit dem Auftraggeber.
9.5 Vor-Ort-Wartung und Austauschservice
Der Auftragnehmer bietet nach seiner Wahl Vor-Ort-Wartung oder Austauschservice an. Beim Austauschservice werden gewartete oder neue Geräte gegen die zu wartenden Geräte ausgetauscht. Die ausgetauschten Geräte werden vom Auftragnehmer gewartet und zurückgesendet oder entsorgt.
9.6 Erinnerungsservice
Der Auftragnehmer bietet einen Wartungserinnerungsservice an, übernimmt jedoch keine Haftung für das Unterlassen rechtzeitiger Wartungen, wenn der Auftraggeber auf entsprechende Erinnerungen nicht reagiert.
10. Vermietung von Feuerlöschern
10.1 Mietgegenstand und Mietdauer
Bei Vermietung von Feuerlöschern bleibt der Auftragnehmer Eigentümer der Geräte. Die Mindestmietdauer sowie die Kündigungsfristen ergeben sich aus der jeweiligen Mietvereinbarung.
10.2 Mietzins
Der Mietzins ist monatlich im Voraus zu zahlen, sofern nicht anders vereinbart. Im Mietzins enthalten ist die fachgerechte Wartung nach 24 Monaten.
10.3 Wartung von Mietgeräten
Der Auftragnehmer übernimmt auf seine Kosten die sach- und fachgerechte Wartung der vermieteten Feuerlöscher. Die Wartung erfolgt nach 24 Monaten durch Austausch des Gerätes gegen ein gewartetes oder neues Gerät oder durch Vor-Ort-Wartung.
10.4 Pflichten des Mieters
Der Mieter verpflichtet sich:
Den Mietgegenstand nur bestimmungsgemäß einzusetzen
Den Mietgegenstand ordnungsgemäß zu behandeln und vor Diebstahl zu schützen
Den jeweiligen Standort des Mietgegenstandes anzugeben
Keine Veränderungen, Reparaturen oder Wartungen durch Dritte vorzunehmen
Prüfplaketten, Schilder und Aufschriften nicht zu beschädigen oder zu entfernen
Den Auftragnehmer unverzüglich über Beschädigungen, Verlust oder unbefugte Nutzung zu informieren
Das Gerät bei Vertragsende gesäubert zurückzugeben
10.5 Haftung bei Verlust oder Beschädigung
Der Mieter haftet für Verlust, Zerstörung oder Beschädigung des Mietgegenstandes während der Mietzeit, sofern er dies zu vertreten hat. Bei Verlust oder Zerstörung ist der Zeitwert zu ersetzen.
11. Schulungen und Unterweisungen
11.1 Leistungsumfang
Der Auftragnehmer bietet Brandschutzschulungen und Unterweisungen gemäß ASR A2.2 und DGUV Information 205-023 an, insbesondere:
Unterweisung im Umgang mit Feuerlöschern
Ausbildung von Brandschutzhelfern
Räumungsübungen
Verhalten im Brandfall
11.2 Durchführung
Die Schulungen werden gemäß den aktuellen gesetzlichen Vorgaben durchgeführt. Der Teilnehmer erhält eine Teilnahmebescheinigung.
11.3 Absage und Verschiebung
Absagen oder Terminänderungen durch den Auftraggeber müssen mindestens 7 Werktage vor dem vereinbarten Termin schriftlich erfolgen. Bei späterer Absage werden 50% des vereinbarten Honorars, bei Absage weniger als 48 Stunden vorher 100% des Honorars fällig.
12. Brandschutzberatung und Planung
12.1 Leistungen
Der Auftragnehmer erstellt auf Anfrage:
Brandschutzkonzepte
Flucht- und Rettungspläne gemäß ASR A2.3 und DIN ISO 23601
Feuerwehrlaufkarten
Brandschutzordnungen nach DIN 14096
Gefährdungsbeurteilungen im Bereich Brandschutz
12.2 Grundlagen und Mitwirkungspflichten
Die Beratung und Planung erfolgt auf Basis der vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Unterlagen und Informationen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle erforderlichen Unterlagen vollständig und wahrheitsgemäß zu übergeben. Änderungen der Rahmenbedingungen sind dem Auftragnehmer unverzüglich mitzuteilen.
12.3 Urheberrecht
Alle vom Auftragnehmer erstellten Konzepte, Pläne und Dokumente sind urheberrechtlich geschützt. Eine Weitergabe an Dritte oder Vervielfältigung bedarf der schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers.
12.4 Haftung
Der Auftragnehmer haftet nicht für die Richtigkeit und Vollständigkeit von Beratungsleistungen, wenn diese auf unvollständigen oder fehlerhaften Angaben des Auftraggebers beruhen.
13. Einsatz von Subunternehmern
Der Auftragnehmer ist berechtigt, Leistungen ganz oder teilweise durch qualifizierte Subunternehmer oder externe Sachverständige erbringen zu lassen. Der Auftragnehmer haftet für die ordnungsgemäße Ausführung durch Subunternehmer im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften.
14. Datenschutz
14.1 Datenverarbeitung
Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers ausschließlich zur Vertragserfüllung und im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen gemäß DSGVO.
14.2 Auskunftsrecht
Der Auftraggeber hat das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung und Sperrung seiner personenbezogenen Daten gemäß den Bestimmungen der DSGVO.
14.3 Datenweitergabe
Eine Weitergabe personenbezogener Daten an Dritte erfolgt nur, soweit dies zur Vertragserfüllung erforderlich oder gesetzlich vorgeschrieben ist.
15. Widerrufsrecht für Verbraucher
15.1 Widerrufsbelehrung
Verbraucher haben ein vierzehntägiges Widerrufsrecht gemäß § 355 BGB. Die detaillierte Widerrufsbelehrung wird dem Verbraucher bei Vertragsschluss separat zur Verfügung gestellt.
Ist der Kunde Unternehmer (§ 14 BGB), so hat er kein Widerrufs- und Rückgaberecht gem. § 312d BGB i. V. m. §§ 355, 356 BGB
15.2 Ausnahmen vom Widerrufsrecht
Das Widerrufsrecht besteht nicht bei:
Verträgen über die Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist
Verträgen über die Lieferung von Waren, die schnell verderben können
Verträgen über Dienstleistungen, wenn der Unternehmer diese vollständig erbracht hat und der Verbraucher ausdrücklich zugestimmt hat, dass der Unternehmer mit der Ausführung vor Ende der Widerrufsfrist beginnt
16. Schlussbestimmungen
16.1 Anwendbares Recht
Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
16.2 Gerichtsstand
Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz des Auftragnehmers. Der Auftragnehmer ist jedoch auch berechtigt, am allgemeinen Gerichtsstand des Auftraggebers zu klagen.
16.3 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt.
16.4 Schriftform
Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.
16.5 Sprachfassung
Maßgeblich ist die deutsche Sprachfassung dieser AGB.
FZ Feuerlöscher Zentrum GmbH
Stand: März 2026
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