Löschübungen

Unser Service

Der richtige Umgang mit Feuerlöschern:

Brandschutzschulung / Löschübung nach ASR A2.2
 
Unser Unternehmen bietet im Rahmen des vorbeugenden Brandschutzes für Mitarbeiter von Industrie- und Gewerbebetrieben, Dienstleistungsunternehmen und öffentlichen Einrichtungen Löschübungen an.
 
Ziel dieser Übung ist es, den Teilnehmern den richtigen Umgang mit Handfeuerlöschern zu vermitteln.
 
 
Gestaltung
 
Unsere Unterweisung gestaltet sich in folgende Schwerpunktbereiche:
 
– Verhalten im Brandfall
 
– Handhabung von tragbaren Feuerlöschgeräten
 
– praktischer Teil mit realen Übungen am Löschtrainer
 
(Dauer: insgesamt ca. 1 – 1,5 Stunden)
 
 
Praxisnahe und optimierte Schulungsmethode
 
Die praktische Ausbildung findet mittels eines Feuerlöschtrainers (Propangas) statt. Es entsteht dabei keine Belästigung durch Rauchentwicklung oder Verschmutzung Ihres Betriebsgeländes. Die Löschübung führen wir als Vorort-Schulungen durch. Dies ist möglich, da wir mit unserem Löschtrainer auch praktische Übungen realistisch, sauber und umweltgerecht durchführen können.
 
Der Arbeitszeitausfall Ihrer Mitarbeiter bleibt durch die Vorort-Schulung somit minimal.
 
 
Vorschriften über regelmäßige Brandschutzunterweisungen:
 
ASR A2.2 Arbeitsstättenverordnung Punkt 6.2 Brandschutzhelfer
 
(1)  Der Arbeitgeber hat eine ausreichende Anzahl von Beschäftigten durch Unterweisung und Übung im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen zur Bekämpfung von Entstehungsbränden vertraut zu machen.
 
(2)  Die notwendige Anzahl von Brandschutzhelfern ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung. Ein Anteil von fünf Prozent der Beschäftigten ist in der Regel ausreichend. Eine größere Anzahl von Brandschutzhelfern kann z. B. bei erhöhter Brandgefährdung, der Anwesenheit vieler Personen, Personen mit eingeschränkter Mobilität sowie großer räumlicher Ausdehnung der Arbeitsstätte erforderlich sein.
 
(3)  Bei der Anzahl der Brandschutzhelfer sind auch Schichtbetrieb und Abwesenheit einzelner Beschäftigter, z. B. Fortbildung, Ferien, Krankheit und Personalwechsel zu berücksichtigen.
 
(4)  Die Brandschutzhelfer sind im Hinblick auf ihre Aufgaben fachkundig zu unterweisen. Zum Unterweisungsinhalt gehören neben  den Grundzügen des vorbeugenden Brandschutzes Kenntnisse über die betriebliche Brandschutzorganisation, die Funktions- und Wirkungsweise von Feuerlöscheinrichtungen, die Gefahren durch Brände sowie über das Verhalten im Brandfall.
 
(5)  Praktische Übungen (Löschübungen) im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen gehören zur fachkundigen Unterweisung.

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