Türen, Tore & Feststellanlagen

Unser Service

Feuer- und Rauchschutztüren gehören zu den unverzichtbaren Brandschutzeinrichtungen in gewerblichen und öffentlichen Gebäuden.
Im Brandfall verhindern sie die zu schnelle Ausbreitung eines Feuers und die damit einhergehende Kohlenmonoxid- und Rauchentwicklung.
Der Schutz von Menschenleben ist somit die wichtigste Aufgabe dieser Brandschutzeinrichtungen.
Grundlage dafür ist allerdings eine zuverlässige und störungsfreie Funktion im Notfall.

 

Deshalb bieten wir Ihnen:

– Wartung von Brandschutztüren und Toren mit und ohne Feststellanlage.

– Abnahme von Hekaton Feststellanlagen.

– Kleinreparaturen

Sprechen Sie uns an.

 

Sind selbstschließende Brandschutztüren ständig funktionsfähig und nicht blockiert?

Rauch- und Brandschutztüren in gewerblichen und öffentlichen Gebäuden trennen verschiedene Brandabschnitte und gewährleisten somit die Einhaltung der maximal zulässigen Flucht- und Rettungsweglängen, sichern Treppenhäuser oder trennen besonders gefährliche Gebäudeteile von anderen Bereichen ab.

In vielen Fällen findet man in gewerblichen und öffentlichen Gebäuden selbstschließende, zweiflügelige Brandschutztüren, die während des normalen Arbeitsbetriebes oder der Öffnungszeiten offen stehen. Diese Türen arretieren in geöffnetem Zustand durch eine Feststellanlage automatisch und ermöglichen somit die reibungslose Nutzung entsprechender Bereiche und Zugänge. Diese Brandschutztüren sind in der Regel mit Rauchmeldern verbunden. Im Ernstfall sorgen die Feststelleinrichtungen dafür, dass die Türen automatisch entriegelt werden, selbsttätig schließen und somit die betreffenden Gebäudeabschnitte sichern.
Rauch- und Brandschutztüren mit Feststelleinrichtungen müssen so installiert sein, dass sie jederzeit auch von Hand geschlossen werden können.

Für die Funktionsfähigkeit und den betriebssicheren Zustand von Brandschutztüren und -toren sowie Feststellanlagen sind Bauherr, Betreiber und Arbeitgeber verantwortlich. Die Funktionsfähigkeit der vorhandenen Rauch- und Brandschutztüren muss jederzeit gewährleistet sein, solange sich Menschen im Gebäude aufhalten.
Die Funktionsfähigkeit darf u. a. nicht durch Verstellen mit Gegenständen oder durch das Unterlegen von Holzkeilen in geöffnetem Zustand außer Kraft gesetzt werden.

Um im Ernstfall optimalen Schutz zu gewährleisten, müssen Rauch- und Brandschutztüren inkl. ihrer Feststellanlagen nach Einbau und nach jeder baulichen Veränderung durch sachkundige Personen geprüft werden.
Der Betreiber ist außerdem verpflichtet, mindestens alle 3 Jahre eine Prüfung auf ordnungsgemäßes und störungsfreies Zusammenwirken aller Einzelgeräte sowie eine Wartung vorzunehmen oder vornehmen zu lassen, sofern nicht im Zulassungsbescheid eine kürzere Frist angegeben ist.
Vom Industrieverband Türen Tore Zargen wird jedoch empfohlen, Rauch- und Feuerschutztüren inkl. der Feststelleinrichtungen regelmäßig mindestens einmal pro Jahr einer fachgerechten Wartung und Sicherheitsüberprüfung zu unterziehen, um im Schadensfall nicht die Ansprüche gegenüber dem Feuer- und Sachversicherer zu verlieren.
Der Prüfer muss dabei eventuelle Mängel erkennen, die Brandschutzeinrichtungen auf Schäden und Funktionssicherheit untersuchen, elektrische Kontakte reinigen, Verbindungen auf festen Sitz überprüfen, Schließer nachstellen, Türbänder und Schlösser fetten, Laufschienen reinigen etc.
Umfang, Ergebnis und Zeitpunkt der Prüfung sind aufzuzeichnen und beim Betreiber aufzubewahren. Die genaue Aufzeichnung ist erforderlich als Nachweis gegenüber Behörden und möglicherweise bei der Beurteilung von Schäden durch Feuereinwirkung.

Quellen: § 3 ArbStättV

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